1.) Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich ,- Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.Unsere Angebote erfolgen gemäss der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
2.) Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe des Angebots an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet Sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.
3.) Sollte das angebotene Objekt bereits bekannt sein, so ist unverzüglich nach Zugang des Angebotes unter Benennung der Umstände, die das Angebot bekannt gemacht haben, uns innerhalb von drei Tagen mitzuteilen.
4.) Der Angebotsempfänger verpflichtet sich, mit dem Verfügungsberechtigten über das Objekt nur nach vorheriger Absprache mit uns in Verbindung zu treten. Bei einen derartigen Verbindung hat er uns als Anbietende zu benennen.
5.) Von dem Abschluss eines Vertrages sind wir unverzüglich zu unterrichten.
6.) Die Provision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.Die Provision ist fällig und zahlbar nach Abschluss des Vertrages.Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt.
7.) Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft zustande, so ist ebenfalls hierfür die ortsübliche Provision zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe zu zahlen.Auch beim Erwerb eines von uns angebotenen Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die ortsübliche Provision zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Form, es sei denn, das Zwangsversteigerungsverfahren sei erst nach Abgabe des Angebotes eingeleitet wurden.
8.) Wir dürfen auch für die Gegenseite tätig sein.
9.) Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, so wird dadurch der begründete Provisionsanspruch nicht berührt.
10.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform ,- auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
11.) Gerichtsstand; Salvatorische Klausel.
Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist Düsseldorf